zurückHauptseite

 

 

Das Stadtwappen von (Rheindahlen) Dalen

 

Was war zuerst, das Wappen oder das Siegel. In Dahlen vermutlich erst einmal das Siegel, vorhanden nur noch als Siegelabdruck. Das Siegelwesen entwickelte sich im abendländischen Mittelalter zu höchster Blüte. In erster Linie zur Beglaubigung von Urkunden benutzt, diente das individuell gestaltete Siegel dem Siegelführer als Repräsentationsmittel.

Zeugt schon manche Siegelumschrift von hohem Anspruch und Selbstverständnis, so bot die Gestaltung des Siegelfeldes durch Verwendung von Zeichen, Bildern und Symbolen erst recht die Möglichkeit zu einer Aussage im Sinne des Siegelführers. Auch daraus ergibt sich der hohe Stellenwert des Siegels. In den richtigen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang gerückt und angemessen interpretiert, eröffnet das Siegel mancherlei Kenntnisse von dem Bewusstsein und der Vorstellungswelt des mittelalterlichen Menschen.

Über die vielfältigen Qualitäten als Geschichtsquellen hinaus sind Siegel oftmals Kunstwerke von hohem Rang. Da Siegelstempel im Allgemeinen von Goldschmieden in Bronze oder Messing, seltener in Silber gestochen wurden, handelt es sich bei der Siegelkunst um einen namhaften Teil der Goldschmiedekunst.

Das Rheinland hat an der Entwicklung des Siegelwesens eine führende Rolle gespielt. Hier sind die ersten Städtesiegel überhaupt entstanden. Besonders in Köln und am Mittelrhein entstandene Siegel bestechen durch ihre herausragende künstlerische Qualität.

Alles was mit Wappen zusammen hängt, bezeichnen wir als "heraldisch", und der ganze Komplex der Wappenkunde und Wappenkunst heißt „HERALDIK“.

Die von den Herolden entwickelten Regeln beruhen auf den Erfahrungen des mittelalterlichen Kriegshandwerks und fanden wegen der seinerzeit elementaren Bedeutung der Waffengänge weitgehend Anerkennung. Jede Person musste auch unter ungünstigen Sichtverhältnissen schnellstens erkannt werden können.

Eine der Hauptregeln ist die Farbregel, nach welcher Metall nicht auf Metall und Farbe nicht auf Farbe liegen soll.

In jedem Wappenschild soll entweder Gold oder Silber in nennenswertem Anteil vor kommen. 1)

Neben dem Gesichtspunkt der Erkennbarkeit auf große Entfernung, der in angemessenem Verhältnis auch auf stärkste Verkleinerung anzuwenden ist, müssen formale Vorraussetzungen erfüllt sein, um ein Zeichen als Wappen gelten zu lassen.

Ein Wappenbild muss auf mittelalterlichen Rüstungsteilen, insbesondere einem Kampfschild dargestellt, denkbar sein.

Die modernen Abzeichen verschiedener Staaten würden dieser Begriffsbestimmung zwar nicht mehr entsprechen, sie müssen aber deswegen als Wappen gelten, weil sie eine wesentliche heraldische Funktion ausüben.

Durch Wappen werden Personen oder Personengruppen unmittelbar repräsentiert.

Die Anwesenheit eines Wappens kann die Anwesenheit der Person, selbst über den Tod hinaus, ersetzen. Deshalb auch sind Wappen bevorzugte Embleme auf Siegeln und Stempeln. 2)

Ob es, bevor die Dahlener Schöffen ein Siegel benutzten, ein Wappen gegeben hat, ist nicht bekannt. Hier zuerst die Beschreibung des Schöffensiegels:

Auf, mit Flachs ranken gefülltem Siegelfeld die Dahlener Kirche und einem kleinen Dreiecksschild mit dem Jülicher Löwen. Der Kirchenbau ist verziert mit einem Kleeblatt.
Das Siegel hat die Umschrift:„Siegel der Schöffen von Dalen“  (lateinisch „[SIGI]LLUM [SCA] BINORUM DE DAL[EN]“) .3)

 

 

 

 

 



Hier jetzt die (heraldische) Beschreibung des Wappens:

Auf Grün silberne Kirche auf schmaler Basis in Seitenansicht, dezentriert nach heraldisch links 4)

Mit schwarzer Tür, ebensolchen Fenstern. roten Dächern und Vierpassfenstern an Kirchenwand; heraldisch rechts 4)

am Turm goldener Dreiecksschild mit aufrechtem, rotbezungtem schwarzem Löwen, 5)

Das Wappen zeigt die Dahlener Kirche in ihrem Bauzustand vor 1483. Der Löwenschild am Kirchturm ist das Wappen der Markgrafen (ab 1356:Herzöge) von Jülich; als Landesherr über Dahlen erhob Markgraf Wilhelm VI. am 27.Juni 1354 den Ort zur Stadt.

Verwendung fand das Wappen von: vor1817 bis 1921.

Wer die Übernahme des Siegelbilds als Wappen veranlasste, ist nicht bekannt. 

  1. So wird die deutsche Bundesflagge oft als heraldisch fehlerhaft bezeichnet, weil in ihr die schwarze und die rote Bahn nebeneinander liegen und nicht durch das Gold getrennt werden. Jedoch bei Fahnen und Flaggen sollte eine gewisse Nachsicht geübt werden.
     

  2. Alle Autoren, die über das Rheindahlener Wappen schreiben, verweisen auf das Dahlener Schöffensiegel. An einer Urkunde aus dem Jahre 1329 befindet sich das älteste erhaltene Siegel.
     

  3. Siehe auch: Wilhelm Hastenrath –Rheindahlen, Ansichtskarten, Bilder und Geschichten. Band1 Umschlag und Seite 6 von 1997.
     

  4. Heraldisch links" bedeutet links aus der Sicht des Schildträgers", aus der Sicht des Betrachters also rechts"; das Umgekehrte gilt für heraldisch rechts" (links aus Betrachtersicht.)
     

  5. Siehe Rheydter Jahrbuch Nr.18 von 1990 „Städtewappen im Gebiet von Mönchengladbach" Seite 12f. von Siegfried Koß.
     

Text auszugsweise aus "650 Jahre Rheindahlen, SL Zeitung für Rhendahlen, 09/2004" von Winfried Bollmann.